Aufstieg durch Fortbildung

So gelingt die Finanzierung

Nach Ausbildung, Lehre oder Studium ist der Bildungsweg heute längst nicht mehr abgeschlossen. Wer aufsteigen will und eine Karriere anstrebt, wird sich früher oder später mit dem Thema Fort- und Weiterbildungen beschäftigen.
Darüber hinaus verändert sich die Arbeitswelt inzwischen so schnell, dass eine einmal abgeschlossene Ausbildung zwar die Basis für den Beruf, aber kein Garant für Jobsicherheit mehr ist. Wissen veraltet, Berufsfelder entwickeln sich. Das bietet spannende Möglichkeiten, sich selbst zu entwickeln und weiterzubilden.
Nun stellen Fortbildungen nicht nur eine zeitliche Belastung dar, indem sie weniger Zeit für Familie und Freunden lassen, sondern sind oft auch finanziell eine Herausforderung.
Während Ihnen das Zeitmanagement zunächst niemand abnehmen kann, gibt es für die Finanzierung eine Fülle von Möglichkeiten, die Sie unterstützen können. Im Detail steht Ihnen das Regionalbüro des Netzwerks für berufliche Fortbildung Ortenau zur Seite und berät Sie, welche Fortbildung für Sie geeignet ist, welche Mittel Sie in Ihrer Situation beantragen und auf welche Förderungen Sie sich bewerben können.
Einige Fördermöglichkeiten möchten wir Ihnen im Folgenden genauer vorstellen. Bitte beachten Sie, dass diese Aufzählung nicht alle Optionen enthält.

Aufstiegsbafög – wenig bekannt, aber sehr attraktiv

Das Aufstiegsbafög umfasst eine Reihe verschiedener Gelder und Zuschüsse, mit das Bundesbildungsministerium die Weiterbildung von Bürgerinnen und Bürgern unterstützt – und das in jedem Alter.
Die Förderhöhe wird von Fall zu Fall berechnet. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung staatlich anerkannt ist und in Stufe 6 oder 7 des DQR fällt (siehe unten). Das kann etwa die Fortbildung zum Meister oder zum staatlich geprüften Techniker sein, aber auch der Fachwirt oder Technische Betriebswirt der IHK. Genaue Informationen für Ihren konkreten Fall gibt es beim BAföG-Amt.
Profitieren kann auch noch, wer ein vorheriges Studium abgebrochen oder bereits einen Abschluss erworben hat. Grundsätzlich ist auch eine Förderung für in Deutschland lebende Ausländer*innen möglich.
Das Aufstiegsbafög besteht aus verschiedenen Komponenten

  • Materialkosten z.B. für eine Meisterprüfung können bezuschusst werden
  • Bei Fortbildung in Vollzeit kann auch der Lebensunterhalt bezuschusst werden, wobei etwaige Kinder bei der Berechnung von Freibeträgen berücksichtigt werden
  • Außerdem werden Fortbildungskosten selbst unterstützt – bis zur Höhe von 15.000 Euro kann maximal die Hälfte übernommen werden. Für den restlichen Anteil werden günstige Darlehen über die KfW angeboten – und diese müssen bei erfolgreich abgelegter Abschlussprüfung sogar nur zur Hälfte zurückgezahlt werden, bei anschließender Selbstständigkeit gar nicht. Insbesondere angehenden Meistern, die nach der Meisterschule einen Betrieb eröffnen möchten, soll so Starthilfe gegeben werden.

Was ist der DQR?

Der Deutsche Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen soll das Bildungssystem transparenter und vergleichbarer machen. Das bedeutet, dass Fortbildungsveranstaltungen in Stufen eingeteilt werden; Fortbildungen gleicher Stufen sind also gleichwertig.
Auf diese Weise finden Sie leichter eine Fortbildung, die für Sie geeignet ist und wirklich den nächsten Karriereschritt darstellt. Gemessen werden die Veranstaltungen in den Fach- und persönliche Kompetenz und hier in den Bereichen Wissen und Fertigkeiten einerseits sowie Sozialkompetenz und Selbstständigkeit andererseits.
Ein Hauptschulabschluss beispielsweise ist nach DQR Stufe 2, eine Duale Berufsausbildung Stufe 4, während Meister und Bachelor beide auf Stufe 6 angesiedelt sind.

Aufstiegsstipendium für besondere Leistungen

Fachkräfte, die bereits eine Ausbildung, aber noch kein Studium abgeschlossen haben, können sich für ein Aufstiegsstipendium bewerben.Der Förderer ist hier einmal mehr das Bildungsministerium, gefördert werden sollen vor allem die, die in Ausbildung und Beruf besonderes Engagement gezeigt haben und ihre beruflichen Aussichten mit einem Hochschulstudium weiter verbessern wollen.
Da die Förderung Begabten zugutekommen soll, ist eine besonders gute Note in der Abschlussprüfung der Ausbildung eine Voraussetzung, um für das Stipendium in Frage zu kommen.
Besonders attraktiv ist hier, dass es bei dieser Förderung um ein Stipendium handelt und kein Darlehen – die erhaltenen Zuwendungen müssen nicht zurückgezahlt werden. Neben Leistungen für den Lebensunterhalt kann auch Büchergeld gezahlt werden; außerdem gibt es Betreuungspauschalen für Kinder unter 10 Jahren. Das Bildungsministerium vergibt bis zu 1000 Stipendien dieser Art jedes Jahr.
Wichtig ist, dass das Aufstiegsstipendium vor Studienbeginn, spätestens aber bis zum 2. Semester beantragt werden muss. Die Regionalbüros der Netzwerke-Fortbildung unterstützen Sie auch hier bei weiteren Fragen. Kommen Sie gern auf uns zu.

Indirekte Förderung: Kurskosten von der
Steuer absetzen

Viele Kosten, die Ihnen im Rahmen von Weiterbildungen entstehen, können außerdem von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Das gilt sowohl für umfangreiche Weiterbildungen wie den Besuch von Meisterkursen oder Technikerschule als auch für tageweise Veranstaltungen wie Fachkonferenzen oder einzelnen Fortbildungsveranstaltungen.
Es kommt auf den Einzelfall an, welche Kosten im Detail von der Steuer abgesetzt werden können und ob sie als Werbungs- oder andere Kosten gelten. Da jedoch die Höhe im Fall von Weiterbildungsmaßnahmen in der Regel nicht unerheblich ist, lohnt es sich, sich bei Verbraucherzentralen, der Lohnsteuerhilfe oder Steuerberatern zu informieren.

Freie Tage fürs Lernen: Beantragen Sie Bildungszeit

Seit Juli 2015 gibt es für Beschäftigte in Baden-Württemberg die Möglichkeit, Bildungszeit zu beantragen. Bis zu fünf Tage bezahlte Freistellung pro Jahr können zu Weiterbildungszwecken gewährt werden – im Ermessen des Arbeitgebers.
Voraussetzung ist, dass Sie Ihre Bildungszeit mindestens neun Wochen vor dem geplanten Termin beantragen und dass die Maßnahme bei einer anerkannten Bildungseinrichtung stattfindet. Anschließend muss die Teilnahme mit einer entsprechenden Bescheinigung nachgewiesen werden.
Übrigens kann die Bildungszeit auf für politische Weiterbildung sowie für Weiterbildung in bestimmten Ehrenämtern beantragt werden; allerdings nur für Veranstaltungen, die während der regulären Arbeitszeit stattfinden. Abend- und Samstagskurse sind damit meistens ausgeschlossen.

Darüber hinaus gibt es weitere Unterstützung und punktuelle Hilfen, wie etwa Meisterprämien oder Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit. Die Berater*innen in den Regionalbüros des Netzwerks Fortbildung in der Ortenau informieren Sie gern persönlich über Ihre Möglichkeiten in der Region.